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Wieder-Einführung von Wehr- und Kriegsdienstpflicht

Das WDModG schreibt vor, dass der Verteidigungsminister halbjährlich dem Bundestag über die Aufwuchszahlen berichten muss. Wenn diese deutlich von den im Gesetz genannten Zielsetzungen (jährlich 10.000 mehr) abweichen, kann der Bundestag per Gesetz die alte Wehrpflicht wieder in Kraft setzen. Dann hätte man evtl. aber zu viele Soldaten, so dass die Debatte um ein allgemeines Pflichtjahr verstärkt geführt wird. Dies ist allerdings nur über eine Grundgesetzänderung möglich, da Zwangsdienste mit den Grundrechten unvereinbar sind.

„Freiwilligkeit“ – mit ökonomischen Zwängen
Um der „Freiwilligkeit“ nachzuhelfen, werden mit dem Gesetz hohe materielle Anreize geschaffen: 2.600 Euro brutto für alle freiwillig Dienenden (Mindestzeit 6 Monate, 12 Monate und länger sind möglich), dazu freie Unterkunft, Verpflegung, freies Fahren etc. Außerdem werden alle befristet freiwillig dienenden Soldat:innen als Zeitsoldat:innen (SaZ) eingestellt und nach dem Bundesbesoldungsgesetz bezahlt. SaZ mit 12 Monaten Mindestverpflichtung können zusätzlich eine Verpflichtungsprämie erhalten. Zu den höheren Zahlungen kommen ggf. Abfindungen bei längeren Dienstzeiten, Unterstützungen für Ausbildung oder Studium, und nicht zuletzt 3.500,- Euro Zuschuss zu einem Führerschein. Das sind besonders für Jugendliche aus ärmeren Schichten extrem hohe materielle Anreize.

Bildungschancen oder berufliche Förderungen dürften eigentlich nicht von militärischem Engagement abhängig gemacht werden, wie u.a. der Bundesjugendring zu Recht kritisiert. Diese Anreize und Förderungen sind sogar geeignet, die Freiheit der Gewissensentscheidung zur Kriegsdienstverweigerung zu beeinträchtigen, was verfassungsrechtlich zumindest bedenklich ist. 

Martin Singe, pax christi Bonn und Redaktion „FriedensForum“ (Stand: 15.1.2026)